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Haupt-und Abgasuntersuchung

Haupt-und Abgasuntersucheng

Die gesetzlich vorgeschriebenen Untersuchungen werden in Zusammenarbeit mit einer anerkannten Prüforganisation durchgeführt.

Melden Sie Ihr Fahrzeug an, den Rest erledigen wir. 

Natürlich erhalten Sie bei uns auch Ihre Umweltplakette!

Hauptuntersuchung nach § 29 StVZO:

Bei Pkws und Motorrädern gilt grundsätzlich, dass die HU 24 Monate nach dem jeweils letzten Untersuchungstermin fällig ist. Bei erstmals in den Verkehr kommenden Fahrzeugen ist die Hauptuntersuchung nach 36 Monaten, danach alle 24 Monate durchzuführen.
Wenn die Plakette bereits mehr als zwei Monaten abgelaufen ist, wird durch die Prüfstelle eine vertiefte Prüfung durchgeführt. Wenn man davor in eine Verkehrskontrolle gerät, muss man mit einem Bußgeld sowie Punkten in Flensburg rechnen.
 Kritisch könnte es auch sein, wenn man mit abgelaufener HU-Plakette in einen Unfall verwickelt wird. Dann könnte die Versicherung den Halter belangen.
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